
Vaginaler Ultraschall beim Frauenarzt: Kosten, Kassenleistung und Unterschiede (Stand 2025)
Viele Frauen stellen sich die Frage: Was kostet ein vaginaler Ultraschall beim Frauenarzt und wer trägt die Kosten? Der vaginale Ultraschall – also die Ultraschalluntersuchung durch die Scheide – wird häufig im Rahmen von gynäkologischen Untersuchungen angeboten. Je nach Situation kann er als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden müssen oder von der Krankenkasse übernommen werden. In diesem Artikel erklären wir verständlich und sachlich, wann Kosten für einen vaginalen Ultraschall anfallen, wie hoch diese typischerweise sind, und in welchen Fällen die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Untersuchung bezahlt. Auch die Unterschiede zwischen herkömmlichem 2D-Ultraschall und aufwändigen 3D/4D-Ultraschall-Verfahren sowie deren Einfluss auf Kosten und Kostenübernahme werden beleuchtet. Unser Ziel ist es, Patientinnen objektiv zu informieren und dabei einen beruhigenden Ton anzuschlagen: Sie sollen wissen, dass alle notwendigen Untersuchungen abgedeckt sind und ein Verzicht auf zusätzliche Ultraschalle in der Regel kein Nachteil für Ihre Gesundheit ist.
Was kostet ein vaginaler Ultraschall als IGeL-Leistung?
Viele gynäkologische Praxen bieten einen vaginalen Ultraschall zur Früherkennung von Erkrankungen im Unterleib als zusätzliche Vorsorgeuntersuchung an. Diese Untersuchung – oft als transvaginaler Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke bezeichnet – gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krebsfrüherkennung und wird daher als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) privat in Rechnung gestellt. Ähnliches gilt für andere Ultraschalluntersuchungen ohne medizinischen Anlass, wie etwa einen Ultraschall der Brust bei beschwerdefreien Frauen unter 50 Jahren – auch diese werden als Selbstzahler-Leistungen angeboten.

Typische Kosten: Die Kosten für einen vaginalen Ultraschall als IGeL belaufen sich in Deutschland je nach Region und Praxis meist auf etwa 25 bis 60 €. Eine Auswertung des IGeL-Monitors (Medizinischer Dienst) ergab beispielsweise einen üblichen Preisrahmen von rund 25 bis 53 € für einen Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. Wird zusätzlich die Gebärmutter mituntersucht, kann der Preis entsprechend am oberen Ende liegen. Jede Praxis legt die Gebühren im Rahmen der geltenden Gebührenordnung selbst fest – daher schwanken die Preise leicht je nach Arztpraxis und Bundesland.
Weit verbreitetes Angebot: Patientinnen sollten wissen, dass sie mit diesem Angebot nicht alleine dastehen. Tatsächlich bieten die meisten Frauenärzt*innen den vaginalen Ultraschall als zusätzliche Vorsorge an – in einer Stichprobe von 50 gynäkologischen Praxen hatten 94 % diese Leistung im Programm. Oft wird sie unter Bezeichnungen wie „erweiterte Krebsvorsorge“ oder „große Vorsorge“ empfohlen. Der Nutzen wird in Praxis-Broschüren häufig betont, mögliche Nachteile hingegen seltener erläutert.
Medizinischer Nutzen und Expertenrat: So verlockend eine „Extra-Untersuchung“ auch klingt – medizinische Fachgesellschaften sind bei routinemäßigen Ultraschall-Screenings ohne konkreten Verdacht eher zurückhaltend. Studien haben keinen belegbaren Vorteil gefunden, was die Senkung der Sterblichkeit an Eierstock- oder Gebärmutterkrebs durch solche Vorsorge-Ultraschalle angeht. Im Gegenteil: Falsch-positive Befunde kommen vor und können Patientinnen unnötig beunruhigen oder zu überflüssigen Eingriffen führen. Deshalb raten Expertinnen Frauen ohne Symptome oder Risikofaktoren in der Regel vom routinemäßigen Vaginalultraschall zur Krebsfrüherkennung ab. Diese Information soll beruhigen: Wenn Ihr(e) Ärztin also im Rahmen der normalen Vorsorge keinen Ultraschall durchführt, hat das gute Gründe und bedeutet nicht, dass Ihnen etwas vorenthalten wird.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen vaginalen Ultraschall trägt, hängt vom Anlass der Untersuchung ab. Grundsätzlich gilt: Liegt ein medizinischer Verdacht auf eine Erkrankung vor oder bestehen Symptome, wird der Ultraschall zur notwendigen diagnostischen Maßnahme – in diesem Fall ist es eine Kassenleistung. Ohne konkreten Verdacht handelt es sich dagegen um eine freiwillige Vorsorge („Screening“), die selbst bezahlt werden muss. Im Folgenden betrachten wir zwei typische Situationen: den gynäkologischen Ultraschall bei Nicht-Schwangeren (z.B. im Rahmen der Krebsfrüherkennung) und Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren.

Vaginaler Ultraschall bei gynäkologischer Vorsorge und Beschwerden
Im Rahmen der jährlichen Krebsfrüherkennungs-Untersuchung (ab 20 Jahren) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen das Abtasten der inneren Geschlechtsorgane und den Pap-Abstrich vom Gebärmutterhals – ein Ultraschall ist hierbei nicht routinemäßig enthalten. Wird ein vaginaler Ultraschall ohne auffälligen Tastbefund oder Symptome durchgeführt, gilt dies als rein präventiv und muss als IGeL selbst bezahlt werden. Anders ist die Lage, wenn ein konkreter Verdacht besteht oder Symptome vorliegen:
Verdacht auf Befund: Spürt die Frauenärztin bei der Tastuntersuchung eine Auffälligkeit (z. B. einen Knoten, Vergrößerungen oder der Befund eines abnormen Abstrichs) oder klagt die Patientin über Beschwerden (wie Schmerzen im Unterleib, ungewöhnliche Blutungen etc.), ist ein Ultraschall zur Abklärung medizinisch indiziert. Dann wird er als Teil der Diagnostik von der Krankenkasse bezahlt. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um Vorsorge, sondern um eine kurative (heilkundliche) Leistung.
Beispiel Eierstockzyste: Besteht zum Beispiel der konkrete Verdacht auf eine Eierstockzyste oder einen Tumor, übernimmt die Kasse den transvaginalen Ultraschall, da er hier ein wichtiges diagnostisches Verfahren ist. Gleiches gilt für den Verdacht auf Myome in der Gebärmutter, Endometrioseherde oder andere gynäkologische Erkrankungen – der Ultraschall gehört dann zur Kassenleistung im Rahmen der Abklärung.
Patientinnen können also beruhigt sein: Notwendige Ultraschalluntersuchungen werden nicht aus Kostengründen vorenthalten. Treten Auffälligkeiten auf, veranlasst der Frauenarzt selbstverständlich einen Ultraschall zu Lasten der Krankenkasse. Umgekehrt bedeutet dies aber auch: Ein unauffälliger Tastbefund in Kombination mit einem negativen Krebsabstrich ist ein gutes Zeichen. In solch einem Fall ist ein zusätzlicher Ultraschall zwar möglich, aber medizinisch nicht zwingend notwendig – deshalb muss man ihn dann selbst finanzieren, wenn man ihn dennoch wünscht.
Ultraschall in der Schwangerschaft: Was zahlt die Krankenkasse?
In der Schwangerschaft sind Ultraschalluntersuchungen ein fester Bestandteil der Vorsorge – allerdings in einem klar definierten Umfang. Laut den Mutterschafts-Richtlinien stehen jeder Schwangeren mit normalem Schwangerschaftsverlauf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen als Kassenleistung zu. Diese finden in der Regel einmal pro Trimester statt, ungefähr um die 9.–12. SSW, 19.–22. SSW und 29.–32. SSW. Die Kosten für diese drei Ultraschalle werden von der Krankenkasse vollständig übernommen. Die Ergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert und dienen dazu, das Wachstum und die Entwicklung des Kindes zu überwachen.

Keine unbegrenzten „Baby-TV“-Untersuchungen: Früher haben manche Praxen zusätzlich freiwillige Ultraschalle (“Babyfernsehen”) angeboten, doch hier gab es eine wichtige Änderung: Seit 2021 sind Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Indikation in der Schwangerschaft gesetzlich verboten. Dieses Verbot umfasst speziell 3D- und 4D-Ultraschall-Aufnahmen oder Doppler-Untersuchungen, die allein dem Anschauen des Babys dienen („Babykino“). Der Gesetzgeber möchte ungeborene Kinder vor unnötiger Ultraschallbelastung schützen. Für Sie als werdende Mutter bedeutet das: Zusätzliche Ultraschalltermine nur aus Neugier oder zu Erinnerungszwecken sind in der Regel nicht mehr verfügbar. Lassen Sie sich davon jedoch nicht verunsichern – die normalen drei Screenings gelten als medizinisch ausreichend.
Weitere Ultraschalle bei Bedarf: Natürlich gibt es Situationen, in denen mehr als drei Ultraschalluntersuchungen nötig sind. Wenn Ihr Frauenarzt etwa Auffälligkeiten feststellt oder besondere Risiken vorliegen (z. B. Wachstumsverzögerung des Babys, Mehrlingsschwangerschaft, V.a. Fehlbildungen), werden zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen durchgeführt und von der Krankenkasse bezahlt. Hier geht Sicherheit klar vor: Bei Auffälligkeiten werden Sie engmaschiger per Ultraschall kontrolliert, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen ausdrücklich vor, dass in solchen Fällen die weitergehende Diagnostik Kassenleistung ist.
Hinweis: In Deutschland ist die Schwangerenvorsorge im internationalen Vergleich sehr umfassend – drei Routine-Ultraschalle sind mehr, als viele andere Länder standardmäßig anbieten. Mehr Ultraschall-Untersuchungen bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit: Entscheidend für das Entdecken von Auffälligkeiten sind vor allem die Qualität des Ultraschallgeräts und die Erfahrung der Ärzte, nicht allein die Anzahl der Scans. Sie dürfen also darauf vertrauen, dass Sie mit dem vorgesehenen Programm bestmöglich versorgt sind. Wenn alle Befunde unauffällig sind, können Sie beruhigt sein – Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt würden Abweichungen bei den vorgesehenen Terminen auffallen. Und falls es einen Anlass zur Kontrolle gibt, wird ohnehin häufiger geschallt.
2D-, 3D- und 4D-Ultraschall – spielt die Technik eine Rolle bei Preis und Kassenübernahme?
2D-Ultraschall ist der Standard in der medizinischen Diagnostik. Dabei entstehen zweidimensionale Schwarz-Weiß-Bilder der Organe oder (in der Schwangerschaft) des Ungeborenen. 3D-Ultraschall erzeugt dagegen dreidimensionale, plastische Bilder, indem viele 2D-Schnittbilder zu einem räumlichen Bild zusammengesetzt werden. Man erkennt Oberflächen – im Falle eines Babys also z. B. das Gesicht – viel detailreicher. 4D-Ultraschall bedeutet letztlich 3D in Bewegtbild (Echtzeit), daher der populäre Name „Babykino“. Für medizinische Routine-Untersuchungen sind diese Techniken meistens nicht erforderlich. Konventionelle 2D-Bilder liefern den Ärzt*innen alle wichtigen Informationen über Größe, Lage, Organstruktur und Herzaktivität des Babys. **Ein 3D/4D-Ultraschall liefert in der Regel keine zusätzlichen medizinischen Erkenntnisse gegenüber dem 2D-Ultraschall. Deshalb besteht keine medizinische Notwendigkeit, ihn routinemäßig einzusetzen. Er kann in Sonderfällen eine sinnvolle Ergänzung sein – etwa wenn ein herkömmlicher Ultraschall Auffälligkeiten zeigt, kann ein 3D/4D-Bild helfen, bestimmte Fehlbildungen (z. B. im Gesicht oder an Organen) besser zu beurteilen.
Ultraschalltyp | Kosten (€) | IGeL | Kassenleistung | Hinweis |
---|---|---|---|---|
3D/4D-Ultraschall | 80–140 | Ja | Nein | Nur bei medizinischer Indikation; seit 2021 keine Baby-TV-Angebote mehr |
2D-Ultraschall (IGeL) | 30–50 | Ja | Nein, außer bei medizinischer Notwendigkeit | Standard bei vielen Gynäkologen; sinnvoll bei Symptomen |

Gut informiert entscheiden

Ein vaginaler Ultraschall ist ein wertvolles diagnostisches Werkzeug, das bei Bedarf jederzeit eingesetzt wird – etwa zur Abklärung von Beschwerden oder im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen, sobald eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ohne konkreten Anlass handelt es sich dagegen um eine Wunschleistung, die zwischen ca. 25 € und 60 € kostet und von Ihnen selbst zu zahlen ist. Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt – z. B. im Rahmen der Krebsvorsorge – sind weit verbreitet, ihr Nutzen ist jedoch umstritten und laut aktueller Studienlage nicht eindeutig belegt. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt beraten, ob in Ihrer individuellen Situation ein Ultraschall sinnvoll sein kann. Sie dürfen darauf vertrauen, dass keine ernsthafte Veränderung übersehen wird, wenn Sie die vorgesehenen Kassenleistungen in Anspruch nehmen. In der Schwangerschaft sorgen die drei Basis-Ultraschalle für umfassende Sicherheit – zusätzliche „Babybilder“ sind zwar schön anzuschauen, medizinisch aber nicht notwendig.
Am Ende entscheidet jede Patientin selbst, ob sie eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen möchte. Mit dem Wissen um die Kosten und die jeweiligen Kassenrichtlinien können Sie diese Entscheidung jedoch fundiert treffen. Wichtig ist: Fühlen Sie sich wohl damit. Ein guter Frauenarzt wird Ihren Wunsch nach mehr Sicherheit verstehen, Ihnen aber auch ehrlich sagen, wenn eine Untersuchung überflüssig ist. So können Sie beruhigt sein, dass Sie weder unnötige Risiken eingehen noch etwas versäumen. Ihre Gesundheit und die Ihres (ungeborenen) Kindes stehen immer an erster Stelle – und alle wirklich notwendigen Ultraschalluntersuchungen sind gewährleistet.

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